Rundfunkgeschichte vom 14. Dezember
Am 14. Dezember 1931 erfindet der britische Ingenieur Alan Dower Blumlein etwas, das uns bis heute den Raumklang bringt: Die Flankenschrift der Stereoschallplatte!
Geboren wird Alan Dower Blumlein am 29. Juni 1903 in Hampstead/ London. Sein Berufswunsch scheint schon im Alter von sieben Jahren festgestanden zu haben, als er seine Mutter mit einer Rechnung für die Reparatur der Türklingel verblüfft, die unterzeichnet ist mit „Alan Blumlein, Elektroingenieur“. Schule und Studium fallen ihm leicht, mit Auszeichnung macht er den Abschluss. 128 Patente bekommt er, für Erfindungen in der Nachrichtentechnik, Tonaufnahme, beim Fernsehen und beim Radar.
Das wichtigste ist sein Verfahren für Stereoschallplatten, das monokompatible Stereo-Aufzeichnungen ermöglicht. Die Schallinformation für den linken und rechten Kanal wird dabei in die Flanken der Rille eingeprägt. In der innenliegenden Flanke wird dabei der linke Kanal, in der außenliegenden der rechte Kanal abgespeichert. Der Schneidstichels ist dabei so ausgerichtet, dass ein Monosignal, das mit einem Stereoschneidkopf aufgezeichnet wird, eine Seitenschrift erzeugt. So können die Stereoplatten auch auf alten Momogeräten abgespielt werden.
Erst 1957 wird das Verfahren von der EMI vermarktet. Blumlein erlebt den Erfolg nicht mehr: Er ist 1942 an Bord einer Handley Page Halifax, die während eines Fluges zur Erprobung des H2S-Radar abstürzt. Das klassische Stereo-Aufnahmeverfahren mit zwei gekreuzten Achtermikrofonen und einem Achsenwinkel von 90 Grad heißt auch Blumleinmikrofonverfahren.